Vorstand der WGA

Die Genossenschaft wird vom Vorstand (Verwaltung) geleitet und vertreten. Er ist insbesondere für die gesamte Administration und Verwaltung der Genossenschaft verantwortlich, soweit einzelne Aufgaben nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Felix MaurerPräsident

Gesamtleitung

Heidi BaumannVizepräsidentin

Büro WGA / Administration

Eleonore RösliKassier

Buchhaltung

Olivier StreitMitglied

Liegenschaftsunterhalt

Céline Dietziker Mitglied

Buchhaltung / Liegenschaftsunterhalt

Hans GerberSekretär

Liegenschaftsunterhalt

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn eine Wohnungen frei wird, wählt der Vorstand/-ausschuss einige Mietinteressenten aus, welche für die betreffende Wohnung in Fragen kommen (Wohnungsgrösse, Stockwerk, Bewohnerstruktur etc.). Die Einladungen zu einem Besichtigungstermin erfolgen per E-Mail oder telefonisch.

Dazu können wir keine Aussage machen. Wir haben im Durchschnitt pro Jahr nur etwa 10-15 Wohnungswechsel. Die Entgegennahme einer Anmeldung verpflichtet uns auch nicht, Ihnen irgendwann eine Wohnung anzubieten oder zu vermieten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall auch bei anderen Genossenschaften oder Vermietern nach einer freien Wohnung umzusehen.

Wir führen keine klassische Warteliste, auf welcher man automatisch nachrückt. Sie können sich jedoch mit einem Formular als Mietinteressent bei uns melden. Die Entgegennahme dieser Anmeldung verpflichtet uns jedoch nicht, ihnen eine Wohnung zu vermieten. Die Anmeldungen erlöschen nach 3 Jahren und müssen vom Mietinteressenten, falls gewünscht, erneuert werden.

Das Anteilscheinkapital ist je nach Grösse der Wohnung unterschiedlich und liegt zwischen CHF 3‘600 und 5‘800; dieses Kapital wird nicht verzinst und ist beim Einzug fällig.

Wir vermieten Wohnungen nicht über den Preis. Die Mietzinsen sind jedoch moderat und liegen unter dem quartierüblichen Durchschnitt, da wir unter anderem die Mieten auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung der Genossenschaft festlegen.

Man kann sich nicht auf eine bestimmte, freiwerdende Wohnung bewerben, sondern lediglich sein grundsätzliches Interesse mit dem Formular für Mietinteressenten anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen nach 3 Jahren erlischt und von Ihnen erneuert werden muss, wenn Sie immer noch Interesse haben.

Der Vorstand/-ausschuss entscheidet sich nach dem Besichtigungstermin einer bestimmte Wohnung für einen der verbleibenden Interessenten. Wir kommentieren oder begründen einzelne Vermietungen/Entscheidungen jedoch grundsätzlich nicht.

Es gibt verschiedene Aspekte, welche bei der Vermietung massgebend sind und die Auswahl von Mietinteressent beeinflussen, beispielsweise:
– Lage der Wohnung (Stockwerk, Haus etc.)
– gegenwärtige Altersstruktur
– zurückliegende Vermietungen
– persönlicher Eindruck
– Wohnungsbelegung

Bei Neuvermietungen achten wir darauf, dass Wohnungen nicht unterbelegt sind, wobei wir uns grundsätzlich an folgender Faustregel orientieren:
– 2-Zimmer – 1 od. 2 Personen
– 3-Zimmer – 2 od. 3 Personen
– 4-Zimmer – 4 Personen
– 5-Zimmer – 5 Personen

Das ist nicht erforderlich, da wir Sie gegebenenfalls anlässlich einer konkreten Wohnungsbesichtigung kennenlernen. Wir empfehlen Ihnen aber, dem Formular für Mietinteressenten ein Foto beizulegen.

Büro der WGA

Die Verwaltung der WGA erfolgt im Nebenamt. Bitte beachten Sie, dass das Büro WGA nur zu den angegebenen Zeiten geöffnet ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen und eine Mitteilung auf unserem Telefonbeantworter (Tel. 061 312 90 29) zu hinterlassen, uns ein E-Mail zu senden, oder über die Kontaktseite Ihr Anliegen zu schildern. Wir werden uns dann so rasch als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.